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Unsere Checklisten helfen dir bei der Gründung und darüber hinaus
Vor der Gründung
Nach der Gründung
Wann ist eine Änderung des HR Eintrags nötig?
Gewisse Änderungen in der Firma müssen dem Handelsregister gemeldet werden. Dabei gibt es zwei Arten von Änderungen:
Handelregisteränderung (kein Notar nötig)
- Änderung der Firmenadresse innerhalb derselben politischen Gemeinde
- Eintragung, Änderung oder Löschung von Personen
- Übertragung von Stammanteilen
- Eintragung weiterer Adressen
Statutenänderung (Notar nötig)
- Sitzverlegung in eine andere politische Gemeinde
- Firmennamen ändern
- Firmenzweck ändern
- Rechtsformzuastz in zusätzlichen Sprachen eintragen